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Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Italien

Gültig ab 10.12.2023Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Italien gültig ab 10.12.2023

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Auf eine gute Verbindung

Liebe Reisende,

wo immer Sie Ihre Reise hinführt – wir tun alles, damit Sie sicher und zufrieden an Ihr Ziel kommen.

Die Regelungen dieses Handbuches gelten dann, wenn Sie innerhalb Italiens (Binnenstrecke) mit einem Zug der ÖBB-Personenverkehr AG reisen.

Wenn Sie mit der ÖBB-Personenverkehr AG grenzüberschreitend reisen, sind ausschließlich die internationalen Beförderungs- und Tarifbestimmungen SCIC-NT sowie GCC-CIV/PRR maßgeblich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.oebb.at/tarife (Internationale Tarife).

Ihre Rechte und Pflichten aus dem Beförderungsvertrag für Fahrten innerhalb Italiens ergeben sich aus den Beförderungsbedingungen in Abschnitt A..

Der Abschnitt B. informiert Sie über unser Angebot an Tickets und die Nutzungsbedingungen dafür.

Im Abschnitt C., Kundengruppen, lesen Sie alles über mögliche Ticket-Rabatte.

Abschnitt D. informiert Sie über die Datenschutzbestimmungen sowie über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Ticketkauf auf shop.oebbtickets.at und in der ÖBB App.

Im Abschnitt E. finden Sie eine Übersicht über die Gebühren und die verkehrenden Züge der ÖBB-Personenverkehr AG in Italien.

Damit dieses Handbuch gut lesbar und übersichtlich bleibt, verwenden wir die Begriffe „Kunde“ und „Mitarbeiter“ für beide Geschlechter. Ist im Tarif von „ÖBB“ oder „uns“ die Rede, meinen wir immer die ÖBB-Personenverkehr AG.

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise und sind bei Fragen gerne für Sie da unter
unserer Servicenummer +43 5 1717. Im Internet finden Sie Informationen zu Reisen mit der ÖBB unter oebb.at.

Ihre ÖBB

Änderungsübersicht

Punkt

Änderung

A.3.4.2.

Anpassung Assistenz für mobilitätseingeschränkte Reisende

A.5.1.1.2.

Anpassung Verspätungsentschädigung bei Tickets im Fern- und Nachtreiseverkehr

A.5.2.

Anpassung Unterstützung bei Verspätungen und Zugausfällen

A.5.4.

Anpassung So kommen Sie zu Ihrer Verspätungsentschädigung oder Erstattung

B.1.2.

Änderung Nummerierung von B.1.3. zu B.1.2.

B.1.4.

Auslaufen Komfortticket

B.1.4.

Einführung Standardticket Nightjet

B.1.5.

Einführung Sparschiene Komfort Nightjet

A.Beförderungsbedingungen

A.1.Begriffsbestimmungen

A.1.1.Kleinkind

A.1.1.1.1.Kleinkinder sind Reisende bis einen Tag vor dem 6. Geburtstag.

A.1.2.Kind

A.1.2.1.1.Kinder sind Reisende zwischen 6 und 14 Jahre – ab dem 6. Geburtstag bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag.

A.1.3.Erwachsene

A.1.3.1.1.Erwachsene sind Reisende ab dem 15. Geburtstag.

A.1.4.Fernverkehr

A.1.4.1.1.Unsere Zuggattungen im Fernvehr sind Railjet (RJ) und Railjet Express (RJX).

A.1.5.Nachtreisezüge

A.1.5.1.1.Unsere Zuggattung für Nachtreisezüge ist der Nightjet (NJ).

A.1.6.Mobilitätseingeschränkte Reisende

A.1.6.1.1.Mobilitätseingeschränkt sind Reisende, deren Mobilität bei der Zugfahrt eingeschränkt ist und die daher unsere Unterstützung bzw. eine Anpassung unserer Services an ihre Bedürfnisse brauchen.

A.1.7.ÖBB-Ticketschalter

A.1.7.1.1.ÖBB-Ticketschalter sind Ticketschalter direkt betrieben von den ÖBB in österreichischen Bahnhöfen.

A.1.8.Agenturen

A.1.8.1.1.Agenturen haben einen eingeschränkten Zugang zum ÖBB-Vertriebssystem und können daher nicht alle Leistungen anbieten.

A.1.9.Vertriebspartner

A.1.9.1.1.Vertriebspartner haben ein eigenes Vertriebssystem. Es können folgende Leistungen angeboten werden: Fahrkartenverkauf, Erstattungen und Bearbeitung von Anträgen für Fahrgastrechte.

A.2.Gültigkeitsbereich

A.2.1.1.1.Diese Beförderungsbedingungen regeln den Abschluss und die Durchführung von Beförderungsverträgen zwischen Ihnen als Reisenden und uns. Sie gelten für die Beförderung von Reisenden, ihren Tieren, Gepäck und Fahrrädern in unseren Zügen auf Binnenstrecken innerhalb Italiens, gemäß Punkt E.2..

A.2.1.1.2.Für grenzüberschreitende Verkehre verweisen wir auf die allgemein gültigen internationalen Beförderungs- und Tarifbestimmungen SCIC-NRT sowie GCC-CIV/PRR, abrufbar unter www.oebb.at.

A.2.1.1.3.Unsere Beförderungsbedingungen und Nutzungsbestimmungen für Tickets, nach Abschnitt B., gelten auch in Bussen, die als Schienenersatzverkehr gekennzeichnet sind. Diese Busse ersetzen unsere mit Zügen geplanten Verkehre, wenn diese beispielsweise wegen Bauarbeiten oder Streckenunterbrechungen nicht fahren können.

A.3.Reisen in unseren Zügen und Bussen

A.3.1.Tickets

A.3.1.1.Beförderungsvertrag

A.3.1.1.1.Für die Fahrt mit Zügen der ÖBB brauchen Sie ein gültiges Ticket. Dieses ist der Nachweis Ihres Beförderungsvertrages mit uns, und die Grundlage Ihrer Rechte und Pflichten vor, während und nach Ihrer Reise. Bitte prüfen Sie direkt nach dem Kauf, dass das Ticket Ihrem Reisewunsch entspricht.

A.3.1.1.2.Der Beförderungsvertrag kommt bei einer der folgenden Situationen zustande:

  • Sie erhalten Ihr Ticket ausgehändigt oder zugesandt
  • Sie klicken auf „Ticketkauf abschließen“ auf shop.oebbtickets.at oder in der ÖBB App
  • Sie kaufen Ihr Ticket bei einem unserer Vertriebspartner

Wenn Sie Ihre Fahrt auf shop.oebbtickets.at oder in der ÖBB App buchen, müssen Sie Ihr Ticket bitte unbedingt vor Fahrtbeginn erhalten, entweder als:

  • PDF-Ticket zum Selbstausdrucken
  • Handy-Ticket zur Anzeige auf Ihrem Smartphone in der ÖBB App
  • Abholung des Tickets am ÖBB Ticketautomaten oder ÖBB Ticketschalter in Österreich

A.3.1.1.3.Haben Sie Ihr Ticket fahrplanbasiert gekauft und ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten Ihres gewählten Zuges, so informieren wir Sie über alle uns zur Verfügung stehenden Informationskanäle über die Änderungen.

A.3.1.2.Tickets für Fernverkehrs- und Nachtreisezüge

A.3.1.2.1.In Fernverkehrs- und Nachtreisezügen können Sie Ihr Ticket auch bei unseren Mitarbeitern im Zug erwerben. Bitte teilen Sie unseren Mitarbeitern im Rahmen der erstmaligen Ticketkontrolle sofort und unaufgefordert mit, dass Sie ein Ticket benötigen, da Sie sonst ohne gültigem Ticket reisen. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Kauf des Tickets im Zug den Bordpreis zahlen. Dieser besteht aus dem Fahrpreis und einer Servicegebühr, nach E.1.1..

A.3.1.3.Tickets für vorgegebene Verkehrsmittel und Reisende

A.3.1.3.1.Zuggebundene Tickets gelten nur in den Zügen, für die sie gekauft wurden. Sie fahren ausschließlich in den Zügen, die auf dem Ticket angegeben sind. In anderen Zügen ist das Ticket nicht gültig. Die Einschränkung der Gültigkeit auf bestimmte Züge finden Sie in den Nutzungsbestimmungen der Tickets in Abschnitt B..

A.3.1.3.2.Wir heben die Zugbindung Ihres Tickets auf, wenn die Nutzung der ursprünglichen Verbindung nicht möglich ist, weil:

  • der Zug ausgefallen ist,
  • Sie Ihren Anschlusszug aufgrund einer Verspätung verpassen oder
  • in den Zug wegen Überfüllung nur mit Reservierung eingestiegen werden kann.

Unsere Zugbegleiter bestätigen Ihnen die Aufhebung der Zugbindung.

A.3.1.3.3.Personengebundene Tickets lauten auf den Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Erhalten Sie für mehrere Reisende ein Ticket auf dem nur der Name von einer Person angeführt ist, ist bei der Ticketkontrolle ein Identitätsnachweis von dieser Person erforderlich.

A.3.1.3.4.Reist die Person nicht mit, deren Name auf dem personengebundenen Ticket für mehrere Reisende angeführt ist, führen Sie eine schriftliche Bestätigung über den Nichtantritt der Reise sowie eine Ausweiskopie von der auf dem Ticket namentlich genannten Person mit.

A.3.1.4.Ticketkontrollen

A.3.1.4.1.Bewahren Sie bitte Ihr Ticket sorgfältig auf – es kann auch nach Ende der Fahrt noch bis zum Verlassen der Bahnsteigzugänge kontrolliert werden.

A.3.1.4.2.Tickets werden von uns manuell oder elektronisch durch Einscannen des QR-Codes kontrolliert. Bei der Ticketkontrolle geben Sie unseren Mitarbeitern Ihr Ticket und auf Nachfrage Ihren Identitäts- oder Ermäßigungsausweis.

A.3.1.4.3.Um Betrugsfällen vorzubeugen, ziehen wir stichprobenartig Tickets ein, um diese auf Echtheit zu prüfen. Sollten Sie einmal von einem derartigen Einzug Ihres Tickets betroffen sein, stellen wir Ihnen ein Ersatzticket aus, das dann Ihr gültiges Ticket ist und auch als Einzugsbestätigung gilt.

A.3.1.4.4.Wenn Sie mit einem ungültigen Ticket oder einer ungültigen Ermäßigungskarte nach Punkt A.3.2.1.1. reisen, ziehen wir diese(s) ebenfalls ein. In diesem Fall gelten Sie als Reisender ohne gültiges Ticket und erhalten eine Fahrgeldnachforderung.

A.3.1.5.Wo kaufen Sie unsere Tickets

A.3.1.5.1.Die Tickets für unsere Züge erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • auf shop.oebbtickets.at
  • ÖBB Ticketautomat
  • Kundenservice +43 5 1717.
  • ÖBB App
  • Bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf
  • Bei unseren Mitarbeitern in unseren Fernverkehrs- und Nachtreisezügen
  • Bei einem unserer Vertriebspartner

A.3.1.5.2.Die Preise für unsere Tickets erfahren Sie in unseren elektronischen Verkaufssystemen, an ÖBB Ticketschaltern oder von unserem Kundenservice +43 5 1717.

A.3.1.5.3.Bitte bewahren Sie Ihr Ticket sorgfältig auf. Im Falle eines Verlusts können wir ausschließlich auf Ihren Namen lautenden Tickets an einem ÖBB Ticketschalter ersetzen. Andere Tickets können wir leider nicht ersetzen, auch wenn Sie hierfür eine Rechnung haben.

A.3.1.5.4.Zur Ersatzausstellung am ÖBB Ticketschalter in Österreich beachten Sie bitte Folgendes: ÖBB Tickets, die auf Sicherheitspapier am ÖBB Ticketautomaten oder am ÖBB Ticketschalter ausgegeben wurden, können nur mit Vorlage der Bestätigung einer amtlichen Verlust- oder Diebstahlsanzeige erneut ausgegeben werden. Die Gründe dafür liegen im Finanz- und Steuerrecht.

A.3.2.Reisende ohne gültiges Ticket

A.3.2.1.Wann ist Ihr Ticket ungültig?

A.3.2.1.1.Ihr Ticket ist ungültig, wenn

  • die Nutzung nicht den Tarifbestimmungen in Abschnitt B. entspricht, insbesondere wenn der Gültigkeitszeitraum Ihres Tickets schon abgelaufen ist,
  • der Inhalt geändert wurde, z.B. Änderung des Datums oder Fotos,
  • das Ticket aufgrund eines qualifizierten Zahlungsverzuges gesperrt wurde und
  • das Ticket wegen des Zustandes nicht auf Gültigkeit geprüft werden kann.

A.3.2.1.2.Ihr Ticket ist ebenfalls ungültig, wenn

  • Ihr Ticket seinen Gültigkeitszeitraum noch nicht erreicht hat,
  • Ihr Ticket nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig ist, dieser aber nicht vorgezeigt wird oder ungültig ist.

A.3.2.1.3.Ihr Ticket wird rückwirkend ungültig, wenn Sie dessen Kauf in der ÖBB App mit der Undo-Funktion rückgängigmachen, trotz nachweislicher Nutzung.

A.3.2.2.Fahrgeldnachforderung

A.3.2.2.1.Für den Fall, dass Sie mit uns reisen, aber kein gültiges Ticket vorweisen können, stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung aus, nach E.1.2.. Sie erhalten von unseren Mitarbeitern dann einen Beleg über die Höhe der Nachforderung. Mit diesem Beleg können Sie in dem Zug weiterfahren, in der 2. Klasse bis zu Ihrem Zielbahnhof aber maximal bis zum letzten Halt in Italien.

A.3.2.2.2.Die Fahrgeldnachforderung können Sie entweder sofort im Zug bei unseren Mitarbeitern oder zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Bezahlen Sie die Fahrgeldnachforderung zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht diese sich um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3.. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeiter Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.

A.3.2.2.3.Wir stellen Ihnen nachträglich eine Fahrgeldnachforderung nach E.1.2. zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr nach E.1.3. aus, wenn Sie ihren Ticketkauf in der ÖBB App trotz nachweislicher Nutzung rückgängig machen, gemäß Punkt A.3.2.1.3.

A.3.2.2.4.Alle notwendigen Informationen für das Bezahlen der Fahrgeldnachforderung finden Sie auf dem Beleg. Hierauf finden Sie ebenfalls den Kontakt, an den Sie sich schriftlich mit einem Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung wenden können.

A.3.2.2.5.Bitte wenden Sie sich innerhalb von 14 Tagen mit einem begründeten Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung an uns oder überweisen Sie den zu zahlenden Betrag. Erhalten wir weder einen Einspruch noch die Überweisung von Ihnen innerhalb dieser Frist, senden wir Ihnen eine Mahnung. Durch diesen Aufwand entstehen für Sie weitere Kosten, nach E.1.6., die wir Ihnen in Rechnung stellen. Dann haben Sie weitere 4 Wochen Zeit einen begründeten Einspruch gegen die Fahrgeldnachforderung einzulegen oder den zu zahlenden Betrag zu überweisen. Reagieren Sie auf unsere Mahnung nicht innerhalb der 4 Wochen, leiten wir unsere offene Forderung an ein Inkassobüro weiter.

A.3.2.2.6.Wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten und Anschrift nicht angeben oder die Annahme des Beleges verweigern, können wir Sie des Zuges verweisen.

A.3.2.2.7.Das Fahren ohne gültige Fahrkarte ist eine Verwaltungsübertretung. Wir sind berechtigt, diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Behörde anzuzeigen.

A.3.2.3.Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren ohne gültiges Ticket

A.3.2.3.1.Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren ohne gültiges Ticket einen Altersnachweis zeigen. Sie kaufen in diesem Fall im Zug ein Ticket mit Servicegebühr, nach E.1.1..

A.3.2.3.2.Wenn kein Altersnachweis erbracht oder das Ticket nicht sofort gezahlt werden kann, stellen wir eine Fahrgeldnachforderung aus. Der Altersnachweis kann jedoch in diesem Fall binnen 13 Tagen nachgereicht werden. Danach reduzieren wir die ursprüngliche Fahrgeldnachforderung auf den Preis eines Komforttickets für Kind oder Erwachsene unter 18 Jahren sowie eine Bearbeitungsgebühr nach E.1.4..

A.3.2.4.Reisende mit Behinderungen ohne gültigem Ticket

A.3.2.4.1.Wir stellen keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn folgende Reisende ohne Begleiter im Zug ohne Ticket angetroffen werden:

  • Blinde oder stark sehbehinderte Reisende und
  • Rollstuhlfahrer.

A.3.2.4.2.Können Sie Tickets an einem Bahnhof oder im Zug ausschließlich an einem ÖBB-Ticketautomat kaufen, so stellen wir den folgenden Reisenden ohne Begleiter ebenfalls keine Fahrgeldnachforderung aus:

  • Reisende, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters keinen Automaten bedienen können
  • Reisende, die aufgrund eingeschränkter manueller oder geistiger Möglichkeiten keinen Automaten bedienen können

A.3.2.4.3.Den unter A.3.2.4.1. und A.3.2.4.2. genannten Reisenden verrechnen wir auch nicht die Servicegebühr gemäß E.1.1. beim Kauf von Tickets im Zug.

A.3.2.4.4.Wir stellen auch keine Fahrgeldnachforderung aus, wenn Reisende im Rollstuhl durch eine Umwegfahrt den Zielbahnhof auf der gebuchten Strecke einfacher und barrierefrei erreichen.

A.3.2.5.Reisende ohne personifiziertes Ticket

A.3.2.5.1.Wenn Sie ein auf Ihren Namen ausgestelltes Ticket vergessen haben oder aus anderen Gründen bei der Ticketkontrolle im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in unseren Zügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Ticket ohne Rabatte nach Punkt A.3.1.1.2. zu kaufen. Dieses Ticket versehen unsere Mitarbeiter mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.

A.3.2.5.2.Mit einer Kopie Ihres ursprünglichen auf Ihren Namen ausgestellten Tickets können Sie das im Zug gekaufte Ticket bis 6 Monate nach dessen letztem Gültigkeitstag bei uns zur Erstattung einreichen. Wenn Gültigkeitsbereich und Zeitraum beider Fahrkarten übereinstimmen, erhalten Sie den Fahrpreis für das im Zug nachgekaufte Ticket zurück, abzüglich der Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..

A.3.2.5.3.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen können, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus. Darauf notieren wir, dass Sie ein auf Ihren Namen lautendes Ticket nicht vorzeigen konnten. Wenn Sie anschließend eine Kopie des vergessenen Tickets innerhalb von 13 Tagen an die Adresse auf dem Beleg senden, verringern wir die Fahrgeldnachforderung auf die Bearbeitungsgebühr nach E.1.5..

A.3.2.6.- bleibt frei -

A.3.2.7.Reisende ohne Lichtbildausweis

A.3.2.7.1.Wenn Sie Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis zu Ihrer Rabattkarte vergessen haben oder aus anderen Gründen bei der Ticketkontrolle im Zug nicht vorzeigen können, haben Sie in Zügen die Möglichkeit, bei unseren Mitarbeitern ein Komfortticket ohne Rabatte nach Punkt A.3.1.2.1. zu kaufen. Dieses Ticket versehen unsere Mitarbeiter mit Ihrem Namen, Art und Nummer Ihres Lichtbildausweises mit Altersnachweis und Ihrem Geburtstag.

A.3.2.7.2.Wenn Sie kein Ticket im Zug nachkaufen, dann stellen wir Ihnen eine Fahrgeldnachforderung nach Punkt A.3.2.2. aus.

A.3.2.7.3.Da wir Ihre Identität zu keinem Zeitpunkt feststellen können, erfolgt keine Erstattung Ihrer unter den Punkten A.3.2.7.1. und A.3.2.7.2. geleisteten Zahlungen.

A.3.3.Reisen von Kleinkindern und Kindern

A.3.3.1.1.Kleinkinder fahren in unseren Zügen kostenlos und ohne Ticket.

A.3.3.1.2.In unseren Fernverkehrszügen reisen Kleinkinder nur in der Begleitung eines Erwachsenen.

A.3.3.1.3.In unseren Nachtreisezügen reisen Kleinkinder und Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen.

A.3.3.1.4.Kleinkinder können sich in Nachtreisezügen den Schlaf- und Liegeplatz mit Ihrer Begleitperson teilen. Eine Unterbringung in geschlechterspezifischen Abteilen ist für Kleinkinder möglich, unabhängig ob Junge oder Mädchen.

A.3.3.1.5.Kinder benötigen in Nachtreisezügen einen eigenen Schlaf- und Liegeplatz.

A.3.4.Mobilitätseingeschränkte Reisende

A.3.4.1.Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende

A.3.4.1.1.Auskunft über den Umfang der Assistenzmöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Homepage www.oebb.at/barrierefrei und beim ÖBB Kundenservice +43 5 1717.

A.3.4.1.2.Im Fernverkehr sind viele Züge mit Rollstuhlstellplätzen und einer für Rollstuhlfahrer nutzbaren Toilette ausgestattet. Diese Ausstattungsdetails sehen Sie in unserem Online-Fahrplan unter oebb.at.

A.3.4.1.3.In Nachtreisezügen mit Multifunktionswagen ist auch für Personen im Rollstuhl bequemes Reisen in einem Liegewagenabteil möglich.

A.3.4.1.4.Folgende orthopädische Hilfsmittel nehmen Sie kostenlos in unseren Zügen mit:

  • Mechanische oder elektrische Rollstühle
  • Rollatoren oder Gehgestelle
  • Mehrspurige Elektroscooter

A.3.4.1.5.Unsere Züge und Hebelifte befördern Hilfsmittel bis zu folgenden Maßen:

  • Länge 1.250 mm
  • Breite 800 mm
  • Höhe 1090 mm
  • Gewicht 250 kg inklusive dem Reisenden

A.3.4.1.6.Wir bitten um Verständnis, dass wir handbetriebene Fahrradrollstühle, sogenannte „Handbikes“, aus Platzgründen nur dann mitnehmen können, wenn der Rollstuhl- vom Fahrradteil trennbar ist.

A.3.4.1.7.Begleitpersonen, die Sie als Assistenz begleiten, müssen Ihre persönlichen Bedürfnisse während der Reise erfüllen können. Als Begleitpersonen fungieren nur Erwachsene.

A.3.4.1.8.Assistenzhunde sind speziell für Menschen mit Behinderung ausgebildet. Sie sind Signalhunde, Servicehunde sowie Hunde in Ausbildung mit einer Begleitperson und einer Ausbildungsbestätigung. Assistenzhunde haben ein entsprechendes Brustgeschirr oder Dokument.

A.3.4.1.9.Assistenzhunde reisen kostenlos und brauchen keinen Maulkorb.

A.3.4.2.Assistenz für mobilitätseingeschränkte Reisende

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

A.3.4.2.1.Für mobilitätseingeschränkte Reisende bieten wir Hilfe am Bahnhof und beim Ein- und Ausstieg aus unseren Zügen. Melden Sie dazu bitte bis 24 Stunden vor Reisebeginn Ihren Reisewunsch und Ihre Reservierung beim ÖBB Kundenservice +43 5 1717 oder über oebb.at/kontakt. Wenn Servicemitarbeiter von uns vor Ort sind, bemühen wir uns, Ihnen auch unangemeldet Hilfe zu leisten.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

A.3.4.2.2.Falls wir Kundenwünsche nicht erfüllen können, suchen wir grundsätzlich nach anderen Lösungen. Wenn wir keine passende Beförderung finden, können Sie leider nicht mitfahren.

A.3.4.2.3.Wenn Sie keine Reservierung haben und alle Rollstuhlplätze im Zug besetzt sind, nutzen Sie bitte den nächsten Zug mit freien Rollstuhlplätzen.

A.3.5.Verhalten während der Reise

A.3.5.1.Gegenseitige Rücksichtnahme

A.3.5.1.1.Wir wollen allen unseren Reisenden eine angenehme und entspannte Fahrt ermöglichen. Dafür ist es wichtig, dass Sie als unsere Reisenden aufeinander Rücksicht nehmen.

A.3.5.1.2.Bitte stören Sie andere Reisende daher möglichst nicht durch laute Gespräche, Filme, Musik oder andere Aktivitäten. Kommen Sie der Bitte unserer Mitarbeiter, Rücksicht auf andere Reisende zu nehmen, nicht nach, können wir von Ihnen eine Strafzahlung verlangen, nach E.1.8..

A.3.5.1.3.Alle Bereiche unserer Züge sind rauchfrei. Auch für E-Zigaretten gilt Rauchverbot. Wer raucht, zahlt eine Strafe nach E.1.8..

A.3.5.1.4.Bitte helfen Sie mit, unsere Züge sauber und schadenfrei zu halten. Wer unsere Züge beschädigt oder verschmutzt, zahlt eine Gebühr für Reparatur und Reinigung nach E.1.7.. Wenn die tatsächlichen Reinigungs- und Reparaturkosten höher ausfallen, verlangen wir auch die entsprechenden Mehrkosten.

A.3.5.1.5.In unseren Fernverkehrszügen befinden sich besondere Ruhezonen beziehungsweise Ruheabteile mit eigener Kennzeichnung. Dort können Sie ungestört reisen. Bitte nehmen Sie hier besonders auf Ihre Mitreisenden Rücksicht und verhalten Sie sich ruhig. Bitte folgen Sie den Aufforderungen unserer Mitarbeitern, ruhig zu sein und Rücksicht auf Ihre Mitreisenden zu nehmen. Anderenfalls kann dies zu einer Strafzahlung führen, nach E.1.8..

A.3.5.1.6.Außerdem haben wir in einigen Zügen besondere Abteile für Damen, Kleinkinder und zum Stillen. Sollten diese Abteile benötigt werden, bitten unsere Mitarbeiter Sie, die Abteile für diese besonderen Kunden freizumachen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann dies zu einer Strafzahlung führen, nach E.1.8..

A.3.5.1.7.Bezahlen Sie die Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht sich diese um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3.. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeiter Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.

A.3.5.1.8.Darüber hinaus sind wir in diesen Fällen berechtigt, Sie des Zuges zu verweisen.

A.3.5.1.9.Angriffe auf unsere Mitarbeiter werden gemäß geltendem Strafrecht zur Anzeige gebracht.

A.3.5.1.10.In unseren Zügen dürfen Sie keine Waren anbieten oder verkaufen. Wenn Sie Waren anbieten oder verkaufen, können wir von Ihnen eine Strafzahlung verlangen, nach E.1.8..

A.3.5.2.Nutzung der Schlaf- und Liegewagen

A.3.5.2.1.Bitte schalten Sie während der Nachtruhe in den Schlaf- und Liegewagen die Hauptbeleuchtung aus.

A.3.5.2.2.Unsere Mitarbeiter richten Bett- und Liegeplätze nach Möglichkeit entsprechend der Tageszeit zum Schlafen oder Sitzen her, auch auf Ihren Wunsch hin. Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter Kundenwünsche je nach Eingang chronologisch bearbeiten.

A.3.5.2.3.Bett- und Liegeplätze werden abends grundsätzlich ab 22.00 Uhr unaufgefordert hergerichtet. Sofern ein Benutzer eines Abteils bereits ab 21.00 Uhr zu Bett gehen möchte, werden alle Bett- oder Liegeplätze des Abteils entsprechend früher hergerichtet. Morgens wird das Abteil spätestens um 08.00 Uhr hergerichtet, sofern ein Mitbenutzer dies wünscht.

A.3.5.2.4.Einige Züge haben davon abweichende festgelegte Zeiten, darüber informieren Sie unsere Mitarbeiter.

A.3.5.2.5.Wir bieten in allen Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich. Gekennzeichnete Damenabteile dürfen nur von weiblichen Reisenden benützt werden. Kinder unter 6 Jahren können unabhängig von ihrem Geschlecht im Damenabteil mitgenommen werden. Ab 6 Jahren dürfen nur Mädchen im Damenabteil mitgenommen werden. Die Nutzung von Damenabteilen durch männliche Reisende ist auch mit Zustimmung der darin befindlichen weiblichen Reisenden nicht gestattet.

A.3.5.3.Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

A.3.5.3.1.Wir befördern Sie gerne in unseren Zügen, wenn:

  • Sie die für die Beförderung maßgebenden Regelungen einhalten,
  • die Beförderung möglich ist und
  • die Beförderung nicht durch Umstände außerhalb unseres Einflussbereiches verhindert wird.

A.3.5.3.2.Sollten Sie sich schon vor oder bei Zustieg in unsere Züge unzumutbar verhalten, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen den Zustieg zu unseren Zügen verwehren.

A.3.5.3.3.Wir können Sie befristet oder dauerhaft von der Fahrt in unseren Zügen ausschließen, wenn:

  • Sie eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes darstellen,
  • Sie eine Gefahr für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder
  • Sie andere Mitreisende in unzumutbarer Weise belästigen.

A.3.5.3.4.Wir können Sie ebenfalls befristet oder dauerhaft von der Fahrt in unseren Zügen ausschließen, wenn gegen Sie ein Straferkenntnis vorliegt wegen schwerwiegender bzw. wiederholter Verstöße gegen:

  • die in A.3.5.1. und A.3.5.3. genannten Punkte,
  • die vorgeschriebene Ordnung oder Sicherheit des Eisenbahnbetriebes oder
  • die Anweisungen unserer Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung von Ordnung oder Sicherheit des Eisenbahnbetriebes.

A.3.5.3.5.Wenn Sie aufgrund von Krankheit das Wohl und die Gesundheit der anderen Reisenden oder unserer Mitarbeiter gefährden, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen den Zustieg zu unseren Zügen verwehren.

A.3.5.4.Benützen von Notfalleinrichtungen

A.3.5.4.1.Zur Sicherheit aller Reisenden sind unsere Züge mit Notfalleinrichtungen ausgestattet, wie Notbremse, Türnottaste, Feuerlöscher, Rauchmelder und Nothämmer. Bitte benützen Sie diese Notfalleinrichtungen nur bei Gefahr für sich und Ihre Mitreisenden. Bei Missbrauch zahlen Sie eine Strafgebühr nach E.1.9..

A.3.5.4.2.Bezahlen Sie die Strafgebühr zu einem späteren Zeitpunkt, erhöht sich diese um die Bearbeitungsgebühr nach E.1.3. Weisen Sie in diesem Fall unseren Mitarbeitern Ihren Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor. Dieser nimmt Ihre Daten und Anschrift auf.

A.3.5.4.3.Wer Sicherheits- und Notfalleinrichtungen missbraucht, wird überdies ausnahmslos angezeigt.

A.4.Mitführen von Gepäck, Gegenständen und Tieren

A.4.1.Gepäckstücke und Gegenstände

A.4.1.1.Welche Gepäckstücke und Gegenstände dürfen Sie mitnehmen

A.4.1.1.1.In unseren Zügen können Sie Gepäckstücke kostenlos mitnehmen, sofern diese in den Gepäckablagen über bzw. unter Ihrem Platz oder in den zur Mitnahme von Handgepäck vorgesehenen Bereichen verstaut werden. Die Gepäckstücke dürfen eine maximale Abmessung 90 cm x 60 cm x 40 cm nicht überschreiten.

A.4.1.1.2.Folgende Gepäckstücke nehmen Sie auch bei Überschreitung der in Punkt A.4.1.1.1. genannten Abmessungen kostenfrei mit:

  • Skier & Snowboard
  • Ski- bzw. Wanderstöcke
  • Blas-, Streich- bzw. Zupfinstrumente
  • Rollstuhl
  • Kinderwagen
  • zusammengelegte Falträder
  • Scooter und e-Scooter

A.4.1.1.3.Für die Beförderung von zusammengelegten Falträdern und Scootern, beachten Sie bitte folgende Bestimmungen:

  • Zusammengelegte Falträder und Scooter mit einer maximalen Abmessung von 90 cm x 60 cm x 40 cm befördern wir in allen unseren Zügen kostenfrei.
  • Zusammengelegte Falträder und Scooter mit einer maximalen Abmessung von 110 cm x 80 cm x 40 cm befördern wir in den Mehrzwecksabteilen der Nahverkehrszüge sowie in den gekennzeichneten Gepäckregalen der ÖBB-Fernverkehrszüge mit den Zuggattungen Railjet und Railjet Express kostenfrei.
  • Zusammengefaltete Falträder und Scooter mit größerem Ausmaß gelten als Fahrrad gemäß A.4.2..
  • Ein Verstauen oberhalb der Sitzplätze ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

A.4.1.1.4.Für Falträder und Scooter mit Akkus gelten die Bestimmungen gemäß A.4.2.1.2..

A.4.1.1.5.Die Sicherheit unserer Reisenden ist uns wichtig. Sie dürfen nur mitnehmen, was nach italienischem Recht in Eisenbahnen erlaubt ist und keine Gefahr für Sie, andere Reisende oder unsere Züge darstellt. Ausgeschlossen sind insbesondere geladene Schusswaffen und gefährliche, explosive, entzündbare, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, verbotene, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe und Gegenstände, sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz. Mopeds oder Mofas können Sie nur auf Autoreisezügen mitnehmen.

A.4.1.1.6.Bei begründetem Verdacht, dass Gegenstände nicht dem Punkt A.4.1.1.3. entsprechen, können unsere Mitarbeiter diese Gegenstände aus Sicherheitsgründen prüfen. Können wir den Eigentümer derartiger Gegenstände nicht finden, prüfen wir im Beisein von 2 Zeugen.

A.4.1.1.7.Wenn Ihr Gepäck und Ihre Gegenstände den Punkten A.4.1.1.3. nicht entsprechen, oder wenn Sie eine Überprüfung nach A.4.1.1.5. nicht zustimmen, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, Ihnen die Fahrt in unseren Zügen zu verweigern.

A.4.1.2.Wie sind Gepäckstücke und Gegenstände zu verstauen

A.4.1.2.1.Bitte legen Sie Ihre leicht verstaubaren Gepäckstücke in den Gepäckablagen über den Sitzen ab. Da hier der Platz in der Höhe begrenzt ist, verstauen Sie sperrige Gepäckstücke unter den Sitzen oder gegebenenfalls in den Gepäckregalen.

A.4.1.2.2.Die Sitzplätze in unseren Zügen sind nur für unsere Reisenden da. Deshalb bitte kein Gepäck oder andere Dinge, wie z.B. Jacken, darauf ablegen.

A.4.1.2.3.Für die Sicherheit der Reisenden: Halten Sie bitte unbedingt Gänge, Türen, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen frei und folgen Sie stets den Anweisungen unserer Mitarbeiter.

A.4.1.2.4.Versperrt zu großes und zu zahlreiches Gepäck Gänge, Türen, Fluchtwege oder Sicherheitseinrichtungen und gefährdet damit die Sicherheit aller Reisenden, müssen wir es aus dem Zug entfernen lassen. Können wir den Eigentümer nicht finden, übergeben wir das Gepäck dem Bahnhofspersonal und es ist in den Fundbüros gemäß Punkt A.8. abzuholen.

A.4.1.3.Beaufsichtigung und Haftung

A.4.1.3.1.Bitte beaufsichtigen Sie Ihr mitgenommenes Gepäck selbst oder sichern Sie ihr Gepäck entsprechend.

A.4.1.3.2.Für folgende Sachverhalte haften wir ausschließlich nach Maßgabe von Punkt A.7.1.1.1.:

  • Beschädigungen am Gepäck
  • Diebstahl oder Verlust Ihres Gepäcks
  • Personenschäden durch Ihr Gepäck
  • Verunreinigung der Kleidung anderer Reisender oder ihrer Gegenstände durch Ihr Gepäck

A.4.2.Fahrräder

A.4.2.1.So können Sie Fahrräder mitnehmen

A.4.2.1.1.Sie können pro Person ein Fahrrad mitnehmen. Ihr Fahrrad kann auch einen elektrischen Hilfsantrieb haben, wenn die Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt. Ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge nehmen wir nicht mit. Zusammengeklappte Roller gehören nicht zu den Fahrrädern, auch solche mit elektrischem Antrieb. Die Maße dieser Roller müssen dem Punkt A.4.1.1.1. entsprechen. In Zügen gemäß A.4.2.1.5. können Sie auch Fahrradanhänger mitnehmen. Bitte nehmen Sie ihr Gepäck vom Fahrrad ab. Eine Person kann zusätzlich zu ihrem Fahrrad auch einen Fahrradanhänger mitnehmen, für den Sie eine weitere Fahrkarte und Reservierung für Fahrräder kaufen.

A.4.2.1.2.Der Akku muss während der Mitnahme im Zug fest am Fahrrad montiert sein und darf weder geladen noch als Powerbank oder anderwertig genutzt werden. Für den Akku gelten die gleichen Bestimmungen wie für Fahrräder. Defekte Akkus sowie Fahrzeuge mit defekten Akkus dürfen Sie in unseren Zügen nicht mitnehmen. Bitte halten Sie unbedingt die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes ein.

A.4.2.1.3.Bitte reservieren Sie in Fernverkehrs- und Nachtreisezügen für Ihr Fahrrad. Ohne Reservierung können wir Ihr Fahrrad leider nicht mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass pro Fahrradticket nur eine Fahrradreservierung möglich ist. Wir würden Sie bitten, Ihre Fahrradreservierung gut sichtbar auf Ihrem Fahrrad anzubringen, wenn es möglich ist diese auszudrucken. Damit unterstützen Sie unsere Mitarbeiter im Zug bei der Ticketkontrolle.

A.4.2.1.4.In allen unseren Zügen, bei denen die Mitnahme von Fahrrädern angeboten wird, können wir Fahrräder mit nachfolgenden maximalen Abmessungen sowie einem Maximalgewicht von 30 kg mitnehmen:

  • Fahrradlänge von 185 cm
  • Fahrradhöhe von 110 cm
  • Fahrradbreite von 60 cm
  • Raddurchmesser von 28 Zoll (74 cm) und Reifenbreite von 4,2 cm

In allen unseren Zügen, bei denen die Mitnahme von Fahrradanhängern angeboten wird, können wir Fahrradanhänger mit nachfolgenden maximalen Abmessungen mitnehmen:

  • Anhängerlänge (ohne Haltestange) von 110cm
  • Anhängerhöhe von 100 cm
  • Anhängerbreite von 90 cm

A.4.2.1.5.In unseren Zügen des Fernverkehrs, die Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder mitführen, können wir auch größere Fahrräder sowie Fahrradanhänger mitnehmen. Welche Züge des Fernverkehrs diese besonderen Wagen mitführen, erfahren Sie am ÖBB Ticketschalter und beim Kundenservice +43 5 1717. Hier erhalten Sie auch die Reservierung für Fahrradstellplätze in diesen Wagen. In allen anderen Zügen können wir Fahrräder, die über die unter Punkt A.4.2.1.4. beschriebene Maße hinausgehen, aufgrund des begrenzten Platzes nicht mitnehmen.

A.4.2.1.6.Stellen Sie Ihr Fahrrad und Fahrradanhänger bitte nur im dafür vorgesehenen Bereich ab und beachten Sie dabei Punkt A.4.2.1.4.. Versperren zu große, zu zahlreiche oder nicht reservierte Fahrräder oder Fahrradanhänger Gänge, Türen, Fluchtwege oder Sicherheitseinrichtungen und gefährden damit die Sicherheit aller Reisenden, müssen wir sie aus dem Zug entfernen lassen. Können wir den Eigentümer nicht finden, übergeben wir die Fahrräder und Fahrradanhänger dem Bahnhofspersonal und es ist im Fundbüro in Österreich abzuholen. Folgen Sie stets den Anweisungen unserer Mitarbeiter.

A.4.2.1.7.Bitte verladen Sie Ihr Fahrrad immer selbst. In den Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder werden Sie unsere Zugbegleiter gegebenfalls bei der Verladung unterstützen.

A.4.2.2.Beaufsichtigung und Haftung

A.4.2.2.1.Fahrräder und Fahrradanhänger sind Handgepäck, wenn sie durch Reisende selbst beaufsichtigt werden können. Deshalb beaufsichtigen Sie bitte Ihr mitgenommenes Fahrrad selbst und sichern Sie Ihr Fahrrad entsprechend und sichern Sie es gegen Verrutschen und Umkippen während der Fahrt. Hierfür finden Sie an den vorgesehenen Fahrradplätzen Haken und Ösen, die Sie auch für die Sicherung mit einem Fahrradschloss nutzen können.

A.4.2.2.2.Für folgende Sachverhalte haften wir ausschließlich nach Maßgabe von Punkt A.7.1.1.1.:

  • Beschädigungen am Fahrrad
  • Diebstahl oder Verlust Ihres Fahrrades
  • Personenschäden durch Ihr Fahrrad
  • Verunreinigung der Kleidung anderer Reisender oder ihrer Gegenstände durch Ihr Fahrrad

A.4.2.2.3.Ist die Selbstbeaufsichtigung des Fahrrads und der Fahrradanhänger durch Reisende nicht möglich, etwa in besonderen Gepäckabteilen gemäß A.4.2.1.7. oder bei der Nutzung eines Schlaf- und Liegewagenabteils, richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen für Reisegepäck nach dem Anhang I zur Verordnung EU Nr. 2021/782. Da das Fahrrad mit Ausnahme in Wagen mit besonderen Gepäckabteilen für Fahrräder von den Reisenden selbst verladen wird, stellen Sie Ihr Fahrrad in den dafür vorgesehenen Bereich entsprechend A.4.2.1.6. ab und sichern Sie es gegen Verrutschen und Umkippen während der Fahrt. Hierfür finden Sie an den vorgesehenen Fahrradplätzen Haken und Ösen, die Sie auch für die Sicherung mit einem Fahrradschloss nutzen können

A.4.3.Tiere

A.4.3.1.Allgemein

A.4.3.1.1.Kleine und ungefährliche Tiere können Sie in geschlossenen und sicheren Behältnissen unentgeltlich mitnehmen, sofern die Behältnisse Punkt A.4.1. entsprechen.

A.4.3.1.2.Sie brauchen kein Behältnis für Ihren Hund, wenn er mit Maulkorb und Leine gesichert ist. In diesem Fall braucht Ihr Hund jedoch ein Ticket, nach Punkt B.1.1.. Ihr Hund darf nur vom Hundehalter beaufsichtigt auf dem Boden sitzen.

A.4.3.1.3.Sie dürfen Ihr Tier nach Punkt A.4.3.1.1. und A.4.3.1.2. mit in die Abteile von Schlaf- und Liegewagen nehmen, wenn Sie das ganze Abteil gebucht haben.

A.4.3.1.4.Wenn Ihr Tier aufgrund von Krankheit das Wohl und die Gesundheit der anderen Reisenden oder unserer Mitarbeiter gefährdet, dürfen unsere Mitarbeiter Ihnen und Ihrem Tier den Zustieg zu unseren Zügen verwehren.

A.4.3.2.Beaufsichtigung und Haftung

A.4.3.2.1.Für die Beaufsichtigung und Haftung mitgenommener Tiere gilt Punkt A.4.1.3.1. sinngemäß.

A.5.Ihre Rechte bei Verspätung und Zugausfall

A.5.1.Verspätungsentschädigung

A.5.1.1.Verspätungsentschädigung bei Tickets im Fern- und Nachtreiseverkehr

A.5.1.1.1.Bei einer Verspätung ab 60 bis 119 Minuten erhalten Sie 25 % des Preises des Tickets zurück. Ab einer Verspätung von 120 Minuten erhalten Sie 50 % zurück.

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

A.5.1.1.2.Maßgebend für die Berechnung von Entschädigungen ist der auf dem Beförderungsausweis angegebene Preis oder die kumulierten Beträge auf den Beförderungsausweisen, die einen einzigen Beförderungsvertrag bilden.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

A.5.1.2.Wann erhalten Sie keine Verspätungsentschädigung

A.5.1.2.1.Sie haben keinen Anspruch auf Verspätungsentschädigung, wenn:

  • Sie vor dem Ticketkauf über mögliche Verspätungen informiert werden
  • Sie die Reise mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel oder über eine andere Strecke fortsetzen können und Sie deshalb weniger als 60 Minuten verspätet am Zielort sind.
  • die Verspätung, der verpasste Anschluss oder der Zugausfall als direkte Folge von oder in untrennbarem Zusammenhang mit folgenden Umständen aufgetreten ist:
    • außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende, außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen, große Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die das Eisenbahnunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte,
    • Verschulden des Fahrgasts oder
    • Verhalten eines Dritten wie Betreten der Gleise, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen, Sabotage oder Terrorismus, das das Eisenbahnunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte.

A.5.1.3.Wo erhalten Sie die Bestätigung der Verspätung

A.5.1.3.1.Sie erhalten eine Verspätungsbestätigung:

  • direkt beim Zugbegleiter des verspäteten Zuges
  • bis 2 Tage nach der Fahrt unter oebb.at. Geben Sie dazu in Scotty, unserer elektronischen Fahrplanauskunft, den Zug und das Datum ein und drucken Sie die Bestätigung über die angezeigte Verspätung aus
  • bis 7 Tage nach der Fahrt bei allen ÖBB-Ticketschaltern in Österreich
  • nach 7 Tagen erhalten Sie die Verspätungsbestätigung beim ÖBB Kundenservice unter +43 5 1717 oder unter www.oebb.at/kontakt.

A.5.2.Unterstützung bei Verspätungen und Zugausfällen

A.5.2.1.1.Wenn wir 60 Minuten oder mehr verspätet sind, werden wir alle zumutbaren und verhältnismäßigen Maßnahmen, sofern verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar, zur Erleichterung Ihrer Lage ergreifen. Wenden Sie sich bitte schriftlich an das ÖBB-Kundenservice.

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

A.5.2.1.2.Wenn der Zug, mit dem Sie reisen, 60 Minuten oder mehr auf einer Strecke steht, tun wir alles, Sie möglichst rasch zu einem nahegelegenen Bahnhof oder zu Ihrem Zielbahnhof zu bringen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

A.5.2.1.3.Wenn Sie Ihre Reise nicht mehr am selben Tag oder bis 3 Uhr des Folgetages fortsetzen können – wegen Zugausfalls, Verspätung von 60 Minuten oder mehr oder weil Sie den letzten Anschluss wegen unserer Verspätung versäumt haben – haben Sie folgende Möglichkeit:

  • Wir ersetzen Ihnen die für Sie angefallenen angemessenen Kosten für ein Hotel und die die Fahrt zwischen Hotel und Bahnhof.
  • Sofern dies preisgünstiger ist, bieten wir Ihnen die Weiterfahrt zu Ihrem Ziel mit einem anderen Verkehrsmittel an, z.B. eine Taxifahrt, und ersetzen die für Sie angefallenen angemessenen Kosten.
Ende der Änderungen zur vorherigen Version

A.5.3.Erstattung bei Zugausfall oder Verspätung

A.5.3.1.1.Ist vernünftigerweise davon auszugehen, dass Sie den Zielbahnhof Ihrer Reise mit 60 Minuten oder mehr Verspätung oder gar nicht erreichen werden, können Sie wählen:

A.5.3.1.2.Sie wählen:

  • Entweder wir erstatten Ihnen gebührenfrei den Fahrpreis für die Strecke, die Sie nicht mehr fahren werden. Dabei wird vom Fahrpreis der Gesamtstrecke gemäß Beförderungsvertrag der Fahrpreis der von Ihnen bereits gefahrenen Strecke in Abzug gebracht. Gegebenenfalls erstatten wir auch den Fahrpreis für den bereits durchgeführten, aber sinnlos gewordenen Teil der Reise. In diesem Fall erstatten wir ebenfalls den Fahrpreis für Ihre Rückfahrt zum Ausgangspunkt.
  • Oder Sie setzen die Fahrt mit Ihrem vorhandenen Ticket ohne zusätzliche Kosten bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt fort, wenn nötig auf einer geänderten Strecke.

A.5.3.1.3.Sie können insbesondere dann vernünftigerweise mit einer Verspätung oder einem Zugausfall nach Punkt A.5.3.1.1. rechnen, wenn wir Sie darüber über einen der folgenden Informationskanäle informieren:

  • Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen
  • elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen
  • Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen unserer Verkaufsstellen
  • verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter oebb.at.

A.5.3.1.4.Wenn Sie die Fahrt mit einem unserer Züge bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen oder zum ersten Ausgangspunkt zurückfahren, schreiben wir das Ticket bei Bedarf um: für eine andere Komfortkategorie, einen anderen Zug der ÖBB oder eine längere Gültigkeitsdauer.

A.5.3.1.5.Wir bescheinigen Ihnen auf Wunsch den versäumten Anschluss, die Verspätung oder den Ausfall des Zuges.

A.5.4.So kommen Sie zu Ihrer Verspätungsentschädigung oder Erstattung

A.5.4.1.1.Wenn Ihnen eine Entschädigung oder Erstattung nach Punkt A.5. zusteht, schicken Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Entschädigung oder Refundierung an die Adresse auf dem Formular oder geben Sie ihn an einem ÖBB Ticketschalter ab. Sie können Ihren Antrag bis ein Jahr nach Ende der Gültigkeitszeit Ihres Tickets einreichen.

A.5.4.1.2.Mit diesem Antrag können Sie auch Entschädigungsansprüche nach Punkt A.5.2.1.3. geltend machen.

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

A.5.4.1.3.Bitte legen Sie dem Antrag Folgendes bei: die Tickets, Belege über entstandene und ersatzfähige Kosten nach Punkt A.5.3. sowie allenfalls vorhandene Verspätungsbestätigungen jeweils als digitale oder analoge Kopie. Alternativ und bei Mobile Tickets legen Sie bitte den Buchungscode bei. Haben Sie Ihr Ticket daheim selbst ausgedruckt, legen Sie bitte dieses Ticket oder zumindest den Buchungscode bei. Wenn Sie Ihrem Antrag Kopien beilegen, prüfen wir an den ÖBB Ticketschaltern, ob sie mit den Originaldokumenten übereinstimmen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

A.5.4.1.4.Bitte beachten Sie dabei unbedingt alle steuerrechtlichen Vorschriften. Bei Tickets mit dem Vermerk „berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“ brauchen wir zur Erstattung auch die Original-Rechnung oder -Bescheinigung für den Vorsteuerabzug.

A.5.4.1.5.Unser ÖBB Servicecenter Fahrgastrechte prüft Ihren Antrag und die Tickets und stellt fest, ob Ihr Entschädigungsanspruch rechtmäßig ist. Sie haben die Wahl zwischen einem Gutschein oder einem Geldbetrag. Den Geldbetrag überweisen wir Ihnen abzugsfrei auf das von Ihnen genannte Konto. Beides geschieht innerhalb eines Monats. Den Gutschein senden wir Ihnen zu. Der Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Ausstellung und kann nur bei den ÖBB eingelöst werden.

A.5.4.1.6.Für Tickets, die Sie mit einer Kreditkarte gezahlt haben, buchen wir den Betrag auf die Kreditkarte zurück.

A.5.4.1.7.Wenn Sie Originaldokumente zum Entschädigungsantrag beilegen, schicken wir sie Ihnen auf Wunsch nach dem Bearbeiten kostenfrei zurück.

A.5.4.1.8.Wir entschädigen nur Tickets, die von uns oder unseren Vertriebspartnern ausgestellt sind. Wenn Sie die Tickets bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gekauft haben, leiten wir die Unterlagen an dieses Unternehmen weiter und informieren Sie darüber.

A.5.4.1.9.Wir runden auf volle 10-Cent-Beträge auf. Bei Entschädigungen gemäß Punkt A.5.1. und A.5.2. zahlen wir Entschädigungsbeträge ab 4,- Euro aus, in Geld- oder Gutscheinform.

A.6.Ihre sonstigen Rechte auf Erstattung

A.6.1.Ihre Rechte bei Qualitätsmängeln

A.6.1.1.1.In folgenden Fällen erhalten Sie das Ticket oder Reservierung ganz erstattet:

  • Sie haben auf die Fahrt verzichtet, weil wir Ihren reservierten Schlaf-, Liege- oder Sitzplatz nicht zur Verfügung stellen konnten.
  • Sie haben auf die Fahrt verzichtet, weil wir Ihnen wegen Platzmangel keinen Platz in der 1. Klasse oder Business Class anbieten konnten, obwohl Sie ein Ticket für die 1. Klasse oder Business Class hatten.
  • Wenn wir Ihnen trotz Reservierung keinen reservierten Sitzplatz anbieten konnten.

A.6.1.1.2.In folgenden Fällen erhalten Sie das Ticket teilweise erstattet:

  • Wenn Sie wegen Platzmangels statt in Ihrer gebuchten in einer niedrigeren Komfortklasse reisen mussten.
  • Wenn Sie wegen des Ausfalls eines Wagens statt in Ihrer gebuchten in einer niedrigeren Komfortklasse reisen mussten.

A.6.1.1.3.Trifft einer der oben genannten Punkte zu, wenden Sie sich bitte an unsere Zugbegleiter. Diese stellen Ihnen gerne eine Nichtbenützungsbescheinigung für die Erstattung Ihres Tickets oder Reservierung aus.

A.6.1.1.4.Wir erstatten Ihnen den Differenzbetrag zum korrekten Fahrpreis, wenn unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte beim Ticketverkauf die Beförderungsbedingungen im Punkt A. oder Nutzungsbestimmungen im Punkt B. falsch anwenden.

A.6.2.Ihre Rechte, wenn Sie die Reise nicht antreten wollen

A.6.2.1.1.Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten oder nur einen Teil der Gültigkeitsstrecke fahren wollen, finden Sie die Bedingungen, zu denen wir Fahrpreise erstatten, in Abschnitt B. dieses Handbuches.

A.6.3.So kommen Sie zur Ihrer Erstattung

A.6.3.1.1.Den Antrag Fahrpreiserstattung stellen Sie direkt bei einem unseren Ticketschalter. Dem Antrag legen Sie bitte Folgendes im Original vor:

  • Für Erstattungen nach Punkt A.6.1. Tickets, Reservierungen und Nichtbenützungsbescheinigungen.
  • Für Erstattungen nach Punkt A.6.2. Tickets oder Reservierungen mit eventuellen Kontroll- und Revisionsvermerken.

A.6.3.1.2.Ohne die Originale sind wir nicht in der Lage, Ihren Antrag zu bearbeiten und müssen Ihre geltend gemachten Ansprüche leider ablehnen.

A.6.3.1.3.Den Antrag stellen Sie bitte bis 6 Monate nach Ende des Gültigkeitszeitraumes Ihres Tickets. Die Auszahlung geschieht innerhalb von 2 Monaten.

A.6.3.1.4.Bitte beachten Sie dabei unbedingt alle steuerrechtlichen Vorschriften. Bei Tickets mit dem Vermerk „berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“ brauchen wir zur Erstattung auch die Original-Rechnung oder -Bescheinigung für den Vorsteuerabzug.

A.6.3.1.5.Wir erstatten keine Gebühren nach E., ausgenommen E.1.2. bei weggefallenem Grund der Fahrgeldnachforderung.

A.6.3.1.6.Für Tickets, die Sie mit einer Kreditkarte gezahlt haben, buchen wir den Betrag auf die Kreditkarte zurück.

A.6.3.1.7.Wir erstatten nur Tickets, die von uns oder unseren Vertriebspartnern ausgestellt sind. Wenn Sie die Tickets bei einem anderen Eisenbahnunternehmen gekauft haben, leiten wir die Unterlagen an dieses Unternehmen weiter und informieren Sie darüber.

A.7.Haftung

A.7.1.Haftung der Bahn

A.7.1.1.1.Wir haften gegenüber unseren Reisenden grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Tötung und Körperverletzung haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Mitnahme von Gepäckstücken, Gegenständen, Fahrrädern und Tiere richtet sich nach den Punkten A.4.1.3., A.4.2.2. und A.4.3.2.. Die Bestimmungen des italienischen Rechts sowie der Verordnung (EU) Nr. 2021/782 einschließlich ihres Anhangs I, CIV, bleiben unberührt und regeln die Haftung von Eisenbahnunternehmen in Bezug auf Fahrgäste und deren Gepäck, Tiere und Fahrzeuge.

A.7.1.1.2.Wir haften gegenüber unseren Reisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ohne Haftungsobergrenze grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den vollständigen oder teilweisen Verlust oder die Beschädigung von:

  • Mobilitätshilfen und
  • sonstigen behinderungsbedingten, personenbezogenen Hilfsmitteln.

A.7.1.1.3.Haben Sie Ihr Ticket fahrplanbasiert gekauft und ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten Ihres gewählten Zuges, so informieren wir Sie über alle uns zur Verfügung stehenden Informationskanäle über die Änderungen.

A.7.1.1.4.Wir haften dem Reisenden für den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Reise wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann oder dass unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. Der Schadensersatz umfasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung der ihn erwartenden Personen entstandenen angemessenen Kosten.

Wir sind von dieser Haftung befreit, wenn der Ausfall, die Verspätung oder das Anschlussversäumnis auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:

  • außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte,
  • Verschulden des Reisenden oder
  • Verhalten eines Dritten, das der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte; ein anderes Unternehmen, das dieselbe Eisenbahninfrastruktur benutzt, gilt nicht als Dritter; Rückgriffsrechte bleiben unberührt.

Ob und inwieweit wir für andere als die in Absatz 1 vorgesehenen Schäden Ersatz zu leisten haben, richtet sich nach Landesrecht.

A.7.2.Haftung für ÖBB Mitarbeiter

A.7.2.1.1.Wir haften für unsere Mitarbeiter im Zusammenhang mit Buchungen und Reservierungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften für unsere Mitarbeiter und für andere Personen, deren wir uns bei der Durchführung der Beförderung bedienen, soweit diese Mitarbeiter und anderen Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen handeln. Die Betreiber der Eisenbahninfrastruktur, auf der die Beförderung erfolgt, gelten als Personen, deren sich die ÖBB-Personenverkehr AG als Beförderer bei der Durchführung der Beförderung bedient.

A.7.3.Haftung des Reisenden

A.7.3.1.1.Sie haften für Schäden, die uns oder Dritten entstehen, wenn Sie gesetzliche und verwaltungsbehördliche Vorschriften und die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) nicht beachten, oder gegen diese Beförderungsbedingungen verstoßen nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen.

A.8.Fundgegenstände

A.8.1.1.1.Wenn Sie in folgenden Zügen etwas verloren oder vergessen haben, wenden Sie sich an eine der folgenden Serviceeinrichtungen:

  • Railjet via Tarvis RJ 130/131 und RJ 132/133
    Für diese Züge besteht die Möglichkeit unter www.fundamt.gv.at bei den öffentlichen Fundbehörden nach verlorenen Gegenständen zu suchen.
  • ÖBB-Nightjet
    Werden Fundgegenstände von Mitarbeitern der Firma NewrestWL gefunden, bringen die Mitarbeiter die Fundgegenstände nach Wien. Jeden Donnerstag übergibt die Firma NewrestWL diese Gegenstände der ÖBB. Die Kunden können sich an ÖBB Lost & Found unter +431/93000-22 2 22 wenden.
    Werden Fundgegenstände von Mitarbeitern in Italien gefunden, werden die Fundgegenstände in den jeweiligen Gemeinden abgeben. Um das betreffende Fundbüro zu finden, suchen Sie im Internet nach "Ufficio Oggetti Rinvenuti" und des Namens der Gemeinde bzw. des Zugendbahnofes ein.

A.9.Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

A.9.1.1.1.Für unsere Beförderungsverträge gilt italienisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mailand, sofern nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß dem italienischen Gesetzesdekret Nr. 206/2005 („Verbrauchergesetzbuch“) vorliegt.

B.Ticketangebot

B.1.Nutzungsbestimmungen der Tickets

B.1.1.Standardticket

B.1.1.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.1.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.1.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.1.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.1.3.1.Das Einzelticket gilt 2 Tage. Der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Ticket. Hin- und Rückfahrtickets werden als zwei Einzeltickets behandelt. Sie können Ihre Fahrt zwischendurch unterbrechen.

B.1.1.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken innerhalb Italiens, auf denen ÖBB-Züge fahren.

B.1.1.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.1.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

B.1.1.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.1.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.1.1.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

B.1.1.6.1.Dieses Ticket gilt in ÖBB-Zügen gemäß E.2..

B.1.1.7.Für welche Komfortkategorien können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse kaufen.

B.1.1.7.2.Wenn Sie sich für einen Klassenwechsel von der 2. in die 1. Klasse entscheiden, zahlen Sie die Differenz zwischen den beiden Klassen für die von Ihnen gewünschte Strecke.

B.1.1.7.3.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..

B.1.1.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.8.1.Mit dem Einzelticket können bis zu 99 Reisende zusammen fahren.

B.1.1.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.1.9.1.Das Einzelticket können Sie vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.1.1.9.2.Das Einzelticket können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen. Hin- und Rückfahrttickets werden als zwei Einzeltickets behandelt.

B.1.1.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.1.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • shop.oebbtickets.at
  • Kundenservice +43 5 1717
  • ÖBB App
  • ÖBB Ticketautomaten
  • Bei unseren Mitarbeitern in unseren Fernverkehrs- und Nachtreisezügen
  • Unseren Vertriebspartnern
  • Bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.1.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.1.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Kinder, Erwachsene, Gruppen, Reisende mit Behinderungen mit Begleitern, Reisenden mit Behinderungen mit Rollstuhl, Hund und Fahrrad.

B.1.2.Sparschiene Komfort

B.1.2.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.2.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.2.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.2.2.2.Dieses Ticket können Sie kaufen bis das begrenzte Kontingent für die jeweilige Zugfahrt ausverkauft ist, längstens jedoch bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges.

B.1.2.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.2.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, in den gebuchten Zügen und für die gebuchten Plätze. Beides steht auf dem Ticket. Die Sitzplatzreservierung ist bei der Fahrkarte inklusive, wenn sie zum Buchungszeitpunkt technisch verfügbar ist.

B.1.2.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.

B.1.2.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.2.3.4.Sparschiene Komforttickets sind persönliche Tickets, unabhängig von der Art und Weise wie Sie diese Tickets erhalten. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor.

B.1.2.3.5.Können Sie sich nicht ausweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültigem Ticket zur Anwendung.

B.1.2.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken innerhalb Italiens, auf denen ÖBB-Züge fahren.

B.1.2.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.2.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

B.1.2.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.2.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.1.2.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

B.1.2.6.1.Dieses Ticket gilt in ÖBB-Zügen.

B.1.2.7.Für welche Komfortkategorien können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse im Fernverkehr kaufen.

B.1.2.7.2.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..

B.1.2.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.8.1.Dieses Ticketangebot gibt es für eine Person.

B.1.2.8.2.Für bis zu 6 Reisende kann ein gemeinsames Ticket ausgegeben werden.

B.1.2.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.2.9.1.Sie können dieses Ticket bis 15 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

B.1.2.9.2.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, für eine Gebühr von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15,- Euro je Reisenden.

B.1.2.9.3.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten lassen.

B.1.2.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.2.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • shop.oebbtickets.at
  • Kundenservice +43 5 1717
  • ÖBB App
  • Bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf
  • bei einem unserer Vertriebspartner

B.1.2.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.2.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene und Kinder. 4 Kinder je Erwachsenen zahlen lediglich die Reservierungsgebühren. Kleinkinder reisen zum Kindertarif, wenn sie einen Platz benötigen.

B.1.3.Sparschiene

B.1.3.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.3.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

B.1.3.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.1.3.2.2.Dieses Ticket können Sie kaufen bis das begrenzte Kontingent für die jeweilige Zugfahrt ausverkauft ist, längstens jedoch bis 1 Minute vor Abfahrt des Zuges.

B.1.3.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.3.3.1.Dieses Ticket ist zuggebunden gemäß Punkt A.3.1.3.. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.

B.1.3.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.

B.1.3.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.3.3.4.Sparschienetickets sind persönliche Tickets, unabhängig von der Art und Weise wie Sie diese Tickets erhalten. Sie lauten auf den oder die Namen der Reisenden, die Sie beim Buchungsvorgang angeben. Bei der Ticketkontrolle weisen die auf dem Ticket angeführten Reisenden einen Lichtbildausweis mit Altersnachweis vor.

B.1.3.3.5.Können Sie sich nicht ausweisen oder stimmen die Namen der Reisenden nicht mit den Namen auf dem Ticket überein, kommen die Regelungen des Punktes A.3.2. für Reisende ohne gültiges Ticket zur Anwendung.

B.1.3.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken innerhalb Italiens, auf denen ÖBB-Züge fahren.

B.1.3.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.3.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

B.1.3.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

B.1.3.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

B.1.3.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

B.1.3.6.1.Dieses Ticket gilt in ÖBB-Zügen, gemäß E.2..

B.1.3.7.Für welche Komfortkategorien können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.7.1.Dieses Ticket können Sie für die 1. und 2. Klasse im Fernverkehr kaufen.

B.1.3.7.2.Wenn Sie sich im Zug für einen Klassenwechsel von der 1. Klasse in die Business Class entscheiden, gelten die Bestimmungen des Punktes B.1.7..

B.1.3.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.8.1.Dieses Ticketangebot gibt es für eine Person.

B.1.3.8.2.Für bis zu 6 Reisende kann ein gemeinsames Ticket ausgegeben werden.

B.1.3.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.3.9.1.Sie können dieses Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.

B.1.3.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.

B.1.3.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.3.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • shop.oebbtickets.at
  • nightjet.com
  • Kundenservice +43 5 1717
  • ÖBB App
  • Bei einem unserer Vertriebspartner
  • Bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf

B.1.3.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.3.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene und Kinder. 4 Kinder je Erwachsenen zahlen lediglich die Reservierungsgebühren in Zügen. Kleinkinder reisen zum Kindertarif, wenn sie einen Platz benötigen.

B.1.4.Standardticket Nightjet

B.1.4.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.3.1.Dieses Ticket ist zuggebunden. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken auf denen ÖBB-Nachtreisezüge gemäß E.2. fahren.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.5.Wo gilt dieses Ticket

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.6.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken, auf denen ÖBB-Nachtreisezüge gemäß E.2. fahren.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.7.Für welche Komfortkategorien können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.7.1.Dieses Ticket kaufen Sie für folgende Komfortkategorien, je nach Verfügbarkeit:

  • Sitzwagen
  • Privatabteil im Sitzwagen bis maximal Dreierbelegung
  • Liegewagenabteile mit Vierer- und Sechserbelegung
  • Privatabteil im Liegenwagen für 1 bis 3 Erwachsene sowie Kinder bis maximal Sechserbelegung
  • Schlafwagen mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • Schlafwagen Plus mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • MiniCabin mit Einfachbelegung
Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.7.2.Die Platzreservierungen sind bereits inkludiert.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.7.3.Im Schlafwagen unterscheiden wir bei Einzelbuchungen nach Damen- und Herrenabteilen, sofern nicht alle Betten des Abteils von Angehörigen derselben Familie oder Gruppe belegt werden.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.7.4.Wir bieten in allen Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.7.5.Ein Wechsel der Komfortkategorie (Sitz-, Liege- oder Bettplatz) ist bei freien Plätzen möglich. Sie erhalten entsprechende Informationen bei unseren Mitarbeitern im Zug. Der Differenzbetrag zwischen den Reisekategorien ist direkt bei unseren Mitarbeitern zu bezahlen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.8.1.Mit diesem Ticketangebot können so viele Reisende zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.9.1.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten, ohne Gebühren.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht mehr erstatten.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • shop.oebbtickets.at
  • nightjet.com
  • Kundenservice +43 5 1717
  • ÖBB Ticket-App
  • Bei unseren Mitarbeitern im Zug
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf
Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.4.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Kinder, Erwachsene, Vorteilscard, Familien, Begleiter von Reisenden mit Behinderungen, Reisende mit Behinderungen mit Rollstuhl, ÖBB Businesskonto, Hunde, Fahrrad, Gruppen, Schulgruppen, Bahncard, Fahrzeuge, ÖAMTC, ARBÖ, ADAC und Kreuzfahrt-Transfer.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.Sparschiene Komfort Nightjet

B.1.5.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.3.1.Dieses Ticket ist zuggebunden. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken auf denen ÖBB-Nachtreisezüge gemäß E.2. fahren.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.5.Wo gilt dieses Ticket

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.6.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken, auf denen ÖBB-Nachtreisezüge gemäß E.2. fahren.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.7.Für welche Komfortkategorien können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.7.1.Dieses Ticket kaufen Sie für folgende Komfortkategorien, je nach Verfügbarkeit:

  • Sitzwagen
  • Liegewagenabteile mit Vierer- und Sechserbelegung
  • Schlafwagen mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • Schlafwagen Plus mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • MiniCabin mit Einfachbelegung
Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.7.2.Die Platzreservierungen sind bereits inkludiert.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.7.3.Im Schlafwagen unterscheiden wir bei Einzelbuchungen nach Damen- und Herrenabteilen, sofern nicht alle Betten des Abteils von Angehörigen derselben Familie oder Gruppe belegt werden.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.7.4.Wir bieten in allen Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.7.5.Ein Wechsel der Komfortkategorie (Sitz-, Liege- oder Bettplatz) ist bei freien Plätzen möglich. Sie erhalten entsprechende Informationen bei unseren Mitarbeitern im Zug. Der Differenzbetrag zwischen den Reisekategorien ist direkt bei unseren Mitarbeitern zu bezahlen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.8.1.Mit diesem Ticketangebot können so viele Reisende zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.9.1.Sie können dieses Ticket bis 15 Tage vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, ohne Gebühren.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.9.2.Sie können dieses Ticket bis 1 Tag vor dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen, unter Abzug einer Gebühr in Höhe von 50 % des Fahrpreises, aber mindestens 15 Euro je Reisenden.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.9.3.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht mehr erstatten.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • shop.oebbtickets.at
  • nightjet.com
  • Kundenservice +43 5 1717
  • ÖBB Ticket-App
  • Bei unseren Mitarbeitern im Zug
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf
Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.5.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Kinder, Erwachsene, Vorteilscard, Familien, Begleiter von Reisenden mit Behinderungen, Reisende mit Behinderungen mit Rollstuhl, ÖBB Businesskonto, Hunde, Fahrrad, Gruppen, Schulgruppen, Bahn-card, Fahrzeuge, ÖAMTC, ARBÖ, ADAC und Kreuzfahrt-Transfer.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.Sparschiene Nightjet

B.1.6.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihr Ticket maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.3.1.Dieses Ticket ist zuggebunden. Es gilt nur am Gültigkeitstag für die gebuchten Züge und Plätze. Die jeweiligen Informationen finden Sie auf Ihrem Ticket.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.3.2.In allen anderen Zügen ist dieses Ticket ungültig.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.4.Für welchen Bereich können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.4.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken auf denen ÖBB-Nachtreisezüge gemäß E.2. fahren.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.5.Wo gilt dieses Ticket

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.5.1.Das Ticket gilt nur für die einfache Fahrt entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.5.2.Die Fahrtstrecke steht auf dem Ticket.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.5.3.Sie können keine andere Fahrtstrecke nützen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.6.1.Dieses Ticket gibt es für alle Strecken, auf denen ÖBB-Nachtreisezüge gemäß E.2. fahren.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.7.Für welche Komfortkategorien können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.7.1.Dieses Ticket kaufen Sie für folgende Komfortkategorien, je nach Verfügbarkeit:

  • Sitzwagen
  • Liegewagenabteile mit Vierer- und Sechserbelegung
  • Schlafwagen mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • Schlafwagen Plus mit Dreifach-, Doppel- und Einfachbelegung
  • MiniCabin mit Einfachbelegung
Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.7.2.Die Platzreservierungen sind bereits inkludiert.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.7.3.Im Schlafwagen unterscheiden wir bei Einzelbuchungen nach Damen- und Herrenabteilen, sofern nicht alle Betten des Abteils von Angehörigen derselben Familie oder Gruppe belegt werden.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.7.4.Wir bieten in allen Nachtreisezügen im Liegewagen spezielle Damenabteile an. Die Buchung ist bis 4 Tage vor der Abfahrt möglich.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.7.5.Ein Wechsel der Komfortkategorie (Sitz-, Liege- oder Bettplatz) ist bei freien Plätzen möglich. Sie erhalten entsprechende Informationen bei unseren Mitarbeitern im Zug. Der Differenzbetrag zwischen den Reisekategorien ist direkt bei unseren Mitarbeitern zu bezahlen.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.8.1.Mit diesem Ticketangebot können so viele Reisende zusammen fahren, wie Plätze verfügbar sind.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.9.1.Sie können dieses Ticket vor dem ersten Gültigkeitstag nicht erstatten.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version
Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.9.2.Sie können dieses Ticket ab dem ersten Gültigkeitstag nicht mehr erstatten.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.10.1.Dieses Ticket erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • shop.oebbtickets.at
  • nightjet.com
  • Kundenservice +43 5 1717
  • ÖBB Ticket-App
  • Bei unseren Mitarbeitern im Zug
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf
Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

Beginn der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.6.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Kinder, Erwachsene, Vorteilscard, Familien, Begleiter von Reisenden mit Behinderungen, Reisende mit Behinderungen mit Rollstuhl, ÖBB Businesskonto, Hunde, Fahrrad, Gruppen, Schulgruppen, Bahn-card, Fahrzeuge, ÖAMTC, ARBÖ, ADAC und Kreuzfahrt-Transfer.

Ende der Änderungen zur vorherigen Version

B.1.7.Klassenwechsel in die Business Class

B.1.7.1.Wann gibt es dieses Ticketangebot

B.1.7.1.1.Dieses Ticketangebot gibt es bis auf Widerruf. Sie erhalten es für Reisen mit einem gültigen Ticket für die 1. Klasse.

B.1.7.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.2.1.Dieses Ticket kaufen Sie zur sofortigen Benützung.

B.1.7.3.Wann und wie lange gilt dieses Ticket

B.1.7.3.1.Dieses Ticket gilt nur am Gültigkeitstag, der auf dem Ticket steht.

B.1.7.3.2.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.1.7.4.Für welche Bereiche können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.4.1.Dieses Ticket erhalten Sie nur für die gleiche Gültigkeitsstrecke Ihres Tickets der 1. Klasse.

B.1.7.5.Wo gilt dieses Ticket

B.1.7.5.1.Dieses Ticket gilt nur auf der Fahrtstrecke, die auf Ihrem Ticket der 1. Klasse steht.

B.1.7.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.

B.1.7.6.In welchen Zügen gilt dieses Ticket

B.1.7.6.1.Mit diesem Ticket fahren Sie in Zügen des Fernverkehrs mit Business Class.

B.1.7.7.Für welche Komfortklassen können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.7.1.Dieses Ticket können Sie für die Business Class kaufen.

B.1.7.8.Für wie viele Reisende können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.8.1.Dieses Ticket können Sie für 1 Person kaufen.

B.1.7.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Ticket

B.1.7.9.1.Dieses Ticket können Sie nicht erstatten.

B.1.7.10.Wo können Sie dieses Ticket kaufen

B.1.7.10.1.Dieses Ticket können Sie bei den Mitarbeitern in unseren Zügen kaufen.

B.1.7.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.1.7.11.1.Dieses Ticket gibt es für die Kundengruppen Erwachsene. Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.

B.2.Reservierung

B.2.1.Sitzplatzreservierung

B.2.1.1.Wann gibt es dieses Reservierungsangebot

B.2.1.1.1.Dieses Reservierungsangebot gibt es immer.

B.2.1.1.2.Eine Reservierung gilt für eine Reiserichtung, auch wenn Sie mehrmals umsteigen. Vorausgesetzt Sie fahren mit dem nächsten Anschlusszug am selben Tag weiter und buchen die Reservierung zum selben Zeitpunkt.

B.2.1.1.3.Bitte beachten Sie: Wenn Sie für die Hin- und für die Rückfahrt eine Reservierung wünschen, ist es notwendig für beide Richtungen eine Reservierung zu kaufen.

B.2.1.2.Wie lange im Voraus können Sie dieses Reservierungsangebot kaufen

B.2.1.2.1.Dieses Angebot erhalten Sie bis zu 180 Tage im Voraus. Solange der Fahrplan für das neue Fahrplanjahr noch nicht veröffentlicht ist, kaufen Sie Ihre Reservierung maximal bis zum Ende des bestehenden Fahrplans.

B.2.1.2.2.Dieses Reservierungsangebot gibt es nur, solange Sitzplätze frei sind.

B.2.1.3.Wann und wie lange gilt diese Reservierung

B.2.1.3.1.Ihre Reservierung gilt nur am Gültigkeitstag in den gebuchten Zügen und für die Sitzplätze, die auf Ihrer Reservierung stehen.

B.2.1.3.2.In allen anderen Zügen ist diese Reservierung ungültig.

B.2.1.3.3.Sie können Ihre Fahrt zwischendurch nicht unterbrechen.

B.2.1.3.4.Die Reservierung gilt nur zusammen mit einem gültigen Ticket. Für Reservierungen in der 1. Klasse und der Business Class benötigen Sie ein Ticket der 1. Klasse.

B.2.1.3.5.Bitte nehmen Sie Ihren reservierten Sitzplatz bis 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges von Ihrem Zustiegsbahnhof ein. Danach verfällt die Reservierung und damit Ihr Anspruch auf den reservierten Sitzplatz.

B.2.1.4.Für welche Bereiche können Sie diese Reservierung nutzen

B.2.1.4.1.Diese Reservierung gibt es für alle Strecken in Italien, auf denen ÖBB Züge fahren.

B.2.1.5.Wo gilt diese Reservierung

B.2.1.5.1.Die Reservierung gilt nur entlang der Fahrtstrecke Ihrer gebuchten Züge und Verbindungen.

B.2.1.5.2.Sie können keine andere Fahrtstrecke nehmen.

B.2.1.6.In welchen Zügen gilt diese Reservierung

B.2.1.6.1.Diese Reservierung gibt es für die ÖBB-Züge.

B.2.1.7.Für welche Komfortklassen können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.7.1.Diese Reservierung können Sie je nach Verfügbarkeit für die 2. Klasse, 1. Klasse und Business Class kaufen.

B.2.1.8.Für wie viele Reisende können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.8.1.Mit diesem Fahrkartenangebot können 1 bis maximal 36 Personen zusammen fahren.

B.2.1.8.2.Reservierungen für die Business Class können Sie für 1 Person kaufen.

B.2.1.8.3.Für Gruppen von mehr als 36 Reisenden wenden Sie sich bitte an unsere Gruppenreservierung im ÖBB Kundenservice +43 5 1717.

B.2.1.9.Welche Erstattungsmöglichkeiten haben Sie für dieses Angebot

B.2.1.9.1.Sie können Ihre Reservierung nicht erstatten.

B.2.1.10.Wo können Sie diese Reservierung kaufen

B.2.1.10.1.Diese Reservierung erhalten Sie bei folgenden Verkaufsstellen:

  • ÖBB Ticketschalter
  • Kundenservice +43 5 1717
  • Im Reisebüro und bei Agenturen mit ÖBB Ticketverkauf
  • Bei unseren Vertriebspartnern

B.2.1.11.Für welche Kundengruppen gibt es dieses Angebot

B.2.1.11.1.Diese Fahrkarte gibt es für die Kundengruppen Erwachsene und Kinder gelten bei diesem Angebot als Erwachsene.

C.Kundengruppen und Ermäßigungen

C.1.Kleinkinder

C.1.1.1.1.Kleinkinder sind Reisende im Alter bis einen Tag vor dem 6. Geburtstag.

C.1.1.1.2.Kleinkinder können Sie kostenlos und ohne Ticket mitnehmen. Auch ohne eigenem Ticket können Sie für Kleinkinder Sitzplatzreservierungen kaufen.

C.1.1.1.3.Möchten Sie für Kleinkinder einen eigenen Platz in unseren Nachtreisezügen haben, so gelten die Regelungen für Kinder, gemäß Punkt C.2..

C.2.Kinder

C.2.1.1.1.Kinder sind Reisende zwischen 6 und 14 Jahre – bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag.

C.2.1.1.2.Kinder erhalten einen Rabatt von 50 % auf ein Standard-Einzelticket für Reisende.

C.2.1.1.3.Kinder zahlen einen ermäßigten Preis für ein Komfortticket.

C.2.1.1.4.Bis zu 4 Kinder je Erwachsenen erhalten in Begleitung von Erwachsenen einen Rabatt von 100 % auf die Sparschiene Österreich. Hierzu müssen Sie Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.2.1.1.5.Bis zu 4 Kinder je Erwachsenen erhalten in Begleitung von Erwachsenen einen ermäßigten Preis auf die Sparschiene Komfort. Hierzu müssen Sie Anzahl der Kinder beim Kauf angeben, damit Sie alle auf Ihrem Ticket vermerkt sind.

C.3.Erwachsene

C.3.1.1.1.Erwachsene sind Reisende im Alter ab 15 Jahren.

C.3.1.1.2.Erwachsene zahlen den vollen Preis.

C.4.Gruppen

C.4.1.1.1.Sie bilden eine Gruppe, wenn Sie mit einem oder mehr Mitreisenden zusammen die gleiche Strecke fahren.

C.4.1.1.2.Gruppen erhalten folgende Rabatte auf ein Standard-Einzelticket für Erwachsene:

  • 30 % bei 6 oder mehr gemeinsam reisenden Personen

C.4.1.1.3.Gruppen ab zehn Personen erhalten 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen. Bitte reservieren Sie in Fernverkehrszügen ab einer Gruppengröße von 24 Reisenden. Ohne Reservierung können wir Ihr Gruppe leider nicht mitnehmen.

C.5.Reisende mit Behinderungen mit Begleitern

C.5.1.1.1.Reisende mit Rollstuhl können eine Begleitperson mitnehmen. Blinde Reisende und Schwerkriegsbeschädigte ab einem Behinderungsgrad von mindestens 70 % können ebenfalls eine Begleitperson mitnehmen. Dies gilt auch für Reisende mit Behinderungen, deren österreichischer Behindertenpass den Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ enthält und für nichtösterreichische Reisende, die uns den Bedarf einer Begleitperson mit amtlichen Dokumenten nachweisen können.

C.5.1.1.2.Die Begleitperson und der Assistenzhund erhalten 100 % Rabatt auf ein Standard-Einzelticket für Reisende und gegebenenfalls auf die Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse nach Punkt B.2.1.. Der zu begleitende Reisende braucht eine kostenpflichte Fahrkarte gemäß B.1.. Abweichend zu Punkt C.1.1.1.2. benötigen auch Kleinkinder mit Begleitpersonen ein kostenpflichtiges Ticket nach Punkt B.1. für die Kundengruppe Kind gemäß Punkt C.2..

C.5.1.1.3.Wenn es in einem Zug Rollstuhlplätze nur in der 1. Klasse gibt, zahlt auch eine zweite Begleitperson nur ein Standard-Einzelticket für Reisende 2. Klasse.

C.5.1.1.4.In Nachtreisezügen zahlt die Begleitperson nur die Reservierungsgebühr für die gewählte Reisekategorie.

C.5.1.1.5.Inhaber eines Behindertenpasses mit dem Eintrag „Assistenzhund“, in Begleitung ihres Assistenzhundes können das Mobilitätsabteil in Nachtreisezügen buchen.

C.6.Reisenden mit Behinderungen mit Rollstuhl

C.6.1.1.1.Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen sind alle Reisenden, die Rollstühle gemäß A.3.4.1.6. brauchen.

C.6.1.1.2.Wenn es in einem Zug Rollstuhlplätze nur in der 1. Klasse gibt, zahlen Sie ein Standard-Einzelticket für Reisende 2. Klasse.

C.6.1.1.3.Sie erhalten 100 % Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse nach Punkt B.2.1..

C.6.1.1.4.Reisende mit Behinderungen mit Rollstühlen können in Nachtreisezügen das Mobilitätsabteil buchen.

C.7.Hund

C.7.1.1.1.Der Kundengruppe Hund gehören alle Hunde an, die nicht in einem geschlossenen Behälter nach Punkt A.4.3.1. mitreisen.

C.8.Fahrrad

C.8.1.1.1.Zu Fahrrädern zählen:

  • Fahrräder, Elektroräder
  • Tandems
  • Lastenfahrräder, Dreiräder für Erwachsene
  • Einspurige Elektroscooter mit Sattel oder Sitz
  • Fahrradanhänger

D.Weitere Geschäftsbedingungen

D.1.AGB für den Ticketshop auf shop.oebbtickets.at, nightjet.com und in der ÖBB App

D.1.1.1.1.Unsere „AGB für den Ticketshop auf shop.oebbtickets.at und in der ÖBB App“ veröffentlichen wir in Punkt D.1 des Handbuches für Reisen mit den ÖBB in Österreich unter www.oebb.at. Unsere „AGB für den Kauf auf nightjet.com veröffentlichen wir in Punkt D.8. des Handbuches für Reisen mit den ÖBB in Österreich unter www.oebb.at. Diese Bestimmungen gelten auch für Reisen mit den ÖBB Zügen innerhalb Italiens.

D.2. - bleibt frei -

E.Anlagen

E.1.Gebühren

E.1.1.Servicegebühr

E.1.1.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir bei sofortiger Bezahlung eines Fahrpreises im Zug, außer im RJ 184/185.

E.1.1.1.2.Die Gebühr beträgt 3,- Euro.

E.1.1.1.3.Die Gebühr enthält 10 % Umsatzsteuer.

E.1.2.Fahrgeldnachforderung

E.1.2.1.1.Die Fahrgeldnachforderung verrechnen wir Reisenden ohne gültiges Ticket.

E.1.2.1.2.Die Gebühr beträgt 105,- Euro.

E.1.2.1.3.Die Gebühr enthält 17,50 Euro Fahrpreisanteil inklusive 10 % Umsatzsteuer. Die restliche Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.

E.1.3.Bearbeitungsgebühr bei nicht sofortiger Bezahlung

E.1.3.1.1.Diese Bearbeitungsgebühr verrechnen wir bei nicht sofortiger Bezahlung des Tickets, Fahrgeldnachforderung, Reinigungskosten, Strafgebühr und Strafgebühr für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen.

E.1.3.1.2.Die Gebühr beträgt 30,- Euro.

E.1.3.1.3.Die Gebühr enthält 10 % Umsatzsteuer.

E.1.4.Bearbeitungsgebühr für Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren

E.1.4.1.1.Diese Bearbeitungsgebühr verrechnen wir für Kinder und Erwachsene unter 18 Jahren bei nachträglicher Einreichung eines Ausweises.

E.1.4.1.2.Die Gebühr beträgt 5,- Euro.

E.1.4.1.3.Die Gebühr enthält 10 % Umsatzsteuer.

E.1.5.Bearbeitungsgebühr nachträgliche Prüfung

E.1.5.1.1.Die Bearbeitungsgebühr verrechnen wir für die nachträgliche Prüfung der Gültigkeit einer Rabattkarte.

E.1.5.1.2.Die Gebühr beträgt 10,- Euro.

E.1.5.1.3.Die Gebühr enthält 22 % Umsatzsteuer.

E.1.6.Mahnkosten

E.1.6.1.1.Mahnkosten verrechnen wir für die Mahnung eines Entgeltes, einer Gebühr oder einer Strafe.

E.1.6.1.2.Die Gebühr für die Mahnung beträgt 18,- Euro.

E.1.6.1.3.Die Mahnkosten enthalten 0 % Umsatzsteuer.

E.1.7.Reinigungskosten

E.1.7.1.1.Diesen Betrag verrechnen wir, wenn unsere Züge verschmutzt wurden, und dies durch uns oder Dritte gereinigt werden muss.

E.1.7.1.2.Die Gebühr beträgt 90,- Euro.

E.1.7.1.3.Die Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.

E.1.8.Strafgebühr

E.1.8.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir bei unzumutbarem, regelwidrigem Benehmen, wie z.B. Rauchen. Darunter fällt auch jede Handlung oder Tätigkeit, die eine Gefahr für andere Fahrgäste darstellt (z.B. das Hantieren mit Feuer, scharfen und/oder spitzen Gegenständen und dergleichen) oder diese belästigt. Dies betrifft insbesondere auch das Nichtbeachten von Bestimmungen der jeweils gültigen Verordnungen und Gesetze zum Gesundheitsschutz, soweit diese die Benützung von Massenbeförderungsmitteln regelt.

E.1.8.1.2.Die Gebühr beträgt 40,- Euro.

E.1.8.1.3.Die Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.

E.1.9.Strafgebühr für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen

E.1.9.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für die missbräuchliche Nutzung von Notfalleinrichtungen, z.B. ungerechtfertigtes Ziehen der Notbremse, ungerechtfertigtes Betätigen der Nottaste oder Auslösen des Brandalarmes.

E.1.9.1.2.Die Gebühr beträgt 90,- Euro.

E.1.9.1.3.Die Gebühr enthält 0 % Umsatzsteuer.

E.1.10.Servicegebühr für den Ausdruck von Informationen

E.1.10.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für das Ausdrucken von Informationen, die nicht unmittelbar mit einem Ticketkauf zusammenhängen.

E.1.10.1.2.Die Gebühr beträgt 1,-Euro

E.1.10.1.3.Die Gebühr enthält 22 % Umsatzsteuer

E.1.11.Servicegebühr für die Versendung von Reiseunterlagen

E.1.11.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für das Versenden von Reiseunterlagen.

E.1.11.1.2.Die Gebühr beträgt 5,- Euro.

E.1.11.1.3.Die Gebühr enthält 10 % Umsatzsteuer.

E.1.12.Servicegebühr für eine Fahrpreisbestätigung

E.1.12.1.1.Diese Gebühr verrechnen wir für die Ausstellung einer offiziellen Fahrpreisbestätigung, ohne dass Sie ein Ticket kaufen.

E.1.12.1.2.Die Gebühr beträgt 5,- Euro.

E.1.12.1.3.Die Gebühr enthält 22 % Umsatzsteuer

E.2.Liste der ÖBB-Züge in Italien

E.2.1.1.1.Innerhalb Italiens verkehren folgende Züge:

  • Wien Hbf – Bolzano/Bozen RJX 185
  • Bolzano/Bozen – Wien Hbf RJX 184
  • Wien – Venedig RJ 131, RJ 133, NJ 40466/40463 (237)
  • Venedig – Wien RJ 132, RJ 130, NJ 236/40236
  • Wien – Triest EC 135/134

E.2.1.1.2.Die Tarifbestimmungen für den Kooperationsverkehr am Brenner ist im Handbuch für Reisen mit der ÖBB ins Ausland geregelt.