Fahrgastrechte

Bei Verspätung, Zugausfall und versäumtem Anschlusszug wegen Verspätung bieten wir Ihnen, vorbehaltlich der unten erwähnten Einschränkungen, Entschädigung und Unterstützung.

Die ÖBB bedauern, dass Ihnen durch eine Verspätung oder einen Zugausfall Unannehmlichkeiten entstanden sind. Dafür bitten wir Sie um Entschuldigung und bieten Ihnen einen Ausgleich nach unseren Beförderungsbedingungen an.

Für Einzeltickets im Fernverkehr erhalten Sie eine Entschädigung:

  • Bei einer Verspätung vom 60 bis 119 Minuten erhalten Sie 25% des Ticketpreises zurück.
  • Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50% des Ticketpreises zurück.

KEIN Anspruch auf Entschädigung, Erstattung oder Ersatz von Kosten aufgrund von Zugsverspätungen besteht in folgenden Punkten:

  • Wenn die reisende Person vor Kauf des Beförderungsausweises über mögliche Verspätungen informiert wurde,
  • Wenn bei der Fortsetzung der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst oder über eine andere Strecke die Verspätung bei der Ankunft am Zielort weniger als 60 Minuten beträgt,
  • Wenn die Verspätung auf Verkehrsleistungen zurückzuführen ist, die nicht Teil des Beförderungsvertrages sind.

Wie kommen Sie zu Ihrer Entschädigung?

Um Ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen, benötigen Sie das Formular "Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen".

Senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular mit dem Original Ihrer Fahrkarte(n) sowie eventuell vorhandenen Verspätungsbestätigungen (z.B. vom Zugteam), Bescheinigungen und Rechnungen an untenstehende Adresse, oder geben Sie es bei einem ÖBB Ticketschalter in Österreich ab.

  • ÖBB-Personenverkehr AG
  • Fahrgastrechte
  • Postfach 75, A-1020 Wien

Die Entgegennahme eines Antrages bedeutet nicht automatisch eine Zusage einer Entschädigung. Wir bitten um Verständnis, dass wir nur Tickets der ÖBB bearbeiten können

Wir entschädigen in Form von Gutscheinen, gültig ein Jahr, einlösbar bei allen Ticketschaltern der ÖBB für alle Leistungen der ÖBB-Personenverkehr AG.

Auf Wunsch überweisen wir den Entschädigungsbetrag spesenfrei auf das von Ihnen genannte Konto oder, wenn Sie den Fahrschein mit einer Kreditkarte bezahlt haben, auf diese Kreditkarte.