Fahrrad am Zug

Auf vielen ÖBB Bahnverbindungen können Sie auch Ihr Fahrrad am Zug mitnehmen.

Sie möchten Ihr Fahrrad auf ein Wochenende oder vielleicht in einen längeren Urlaub ab/nach Italien mitnehmen?

Kein Problem, denn die ÖBB nehmen auch Ihr Fahrrad auf folgenden Strecken mit...

Fahrradmitnahme

ÖBB Eurocity

  • Rimini - Bologna - Verona - Bozen - Innsbruck - München
  • Venezia - Padova - Verona - Bozen - Innsbruck - München

ÖBB Railjet

  • Venezia - Udine - Villach - Wien

MICOTRA-Züge

  • Udine - Tarvisio - Villach

Sonderfahrräder (Fahrräder mit einer Reifengröße ab 29 Zoll, Tandems, Liegeräder und Fahrradanhänger ) können nur  in ÖBB Eurocity-Zügen im Gepäckabteil befördert werden. Sonderfahrräder sind nicht online buchbar.

Auf Grund des eingeschränkten Platzangebots ist eine Platzreservierung für das Fahrrad bei allen Zügen verpflichtend erforderlich.

Als Fahrkarte für Ihr Fahrrad benötigen Sie eine "internationale Fahrradkarte" und die Platzreservierung für das Fahrrad. Beides erhalten Sie um € 15,- online oder um € 15,50 bei allen Verkaufsstellen.

Klapp- oder Falträder werden gratis befördert. Diese müssen in den für die Beförderung von Reisegepäck vorgesehenen Gepäckablagen sicher verstaut werden und sind somit Handgepäck gleichgestellt!

Auf der Strecke Bologna - Bozen - Innsbruck - München herrscht ein hohes Aufkommen von Fahrradmitnahmen.

Wichtige Informationen

  • Da die Haltezeiten der Zügen nur kurz sind, ist eine rasche Verladung der Fahrräder besonders wichtig. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  • Informieren Sie sich deshalb über die Position des Fahrradtransportwagens in Ihrem Zug. Zu Ihrer Orientierung befinden sich am Bahnsteig Wagenstandsanzeiger. Hier erfahren Sie in welchem Bahnsteigabschnitt der Fahrradtransportwagen halten wird. Auch auf Fahrradkarte ist die Ordnungsnummer des Wagens, in dem sich Ihr reservierter Fahrradstellplatz befindet, angeführt.
  • Um die Verladung zu erleichtern nehmen Sie bitte Gepäckstücke (Packtaschen etc.) bereits vor Eintreffen des Zuges vom Fahrrad ab.
  • Für Beschädigung bzw. Verlust von Fahrrädern und Teilen davon wird, außer bei Verschulden der Bahn, keine Haftung übernommen. Das gilt auch für Beschädigungen und/oder Verunreinigung an Personen bzw. Gegenständen durch Fahrräder.